Allgemeine Informationen zum Meldewesen

Bei jeder Wohnsitzänderung und erstmaliger Unterkunftnahme in Österreich ist man verpflichtet, sich an der neuen Adresse anzumelden bzw. an der alten Adresse abzumelden. Diese Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen nach Unterkunftnahme bei der zuständigen Meldebehörde durchzuführen.

Eine Abmeldung muss binnen drei Tagen vor bis spätestens drei Tage nach der Aufgabe der Unterkunft durchgeführt werden. Der neue Wohnsitz kann als Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet werden. Meldet man einen neuen Hauptwohnsitz an, wird gleichzeitig der alte Hauptwohnsitz (in Österreich) abgemeldet.

Es ist auch möglich, den bisherigen Hauptwohnsitz in einen Nebenwohnsitz umzuwandeln. Hierfür ist jedoch ein eigener Meldezettel für die Anmeldung des Nebenwohnsitzes, der vom*von der Unterkunftgeber*n auch zu unterschreiben ist, erforderlich.

Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz: Der Hauptwohnsitz ist jener Wohnsitz, wo man den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat. Kriterien dafür sind z.B.:

  • Aufenthaltsdauer
  • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte,
  • Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte,
  • Wohnsitz der übrigen insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, sowie
  • Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften.

Treffen diese sachlichen Voraussetzungen auf mehrere Wohnsitze zu, so ist jener als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht. Die übrigen Wohnsitze sind weitere Wohnsitze (Nebenwohnsitze). Der Hauptwohnsitz ist für die Eintragung in die Bundes-Wählerevidenz sowie für weitere verschiedene andere Bereiche (KFZ-Zulassung, Sozialhilfe,...) maßgeblich.

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    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten Abt. Pass-, Melde- und Wahlservice

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: meldebehoerde@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
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